GerhardFenkart
Anstands-Wau-Wau
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(11/26/06 22:49)
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Eigenkapitalveränderungsrechnung
Was ist der Zweck eines Eigenkapitalspiegels („Statement of Changes in Equity“)?
Eine hervorragende Frage, die ich mir da gestellt habe. Wie beantwortet man das? Ausgangspunkt ist IAS 1, jener Standard, der die grundlegenden Bestimmungen zum Eigenkapital enthält. Wie Ihr Euch erinnert, wird in IAS 1.68 (Mindestinhalt einer Bilanz) für das Eigenkapital nur gefordert, dass man den Wert der (1) Minderheitsanteile am Eigenkapital und den Wert der (2) „gezeichnetes Kapital und Rücklagen, die den Anteilseignern der Muttergesellschaft zuzuordnen sind“ (IAS 1.68) anführt. Das hat etwas damit zu tun, das Eigenkapital in den IFRS historisch als „Residualgröße“ (quasi: „das was übrig bleibt“) definiert bzw. behandelt wird.
Ist aber nicht wirklich viel für das angehende Kapitalistenschwein, oder? Wenn man z.B. unseren 224er ansieht, dann wird für Kapitalgesellschaften eine eigentlich sehr detaillierte Trennung in Grundkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen usw. verlangt, wobei bei sämtlichen Kategorien wieder Subkategorien genannt werden. Eine derartige Aufteilung ist für jeden Stakeholder eines Unternehmens wichtig. Wenn man nur sieht, dass das Eigenkapital gestiegen ist, dann mag das zwar erfreulich sein, aber die Ursache ist völlig unklar. Wurde ein hoher Gewinn erwirtschaftet? Haben die Anteilseigner einer Erhöhung des Grundkapitals vorgenommen? Fanden neu emittierte Wandelanleihen am Markt eine derartige hohe Nachfrage, dass ein (Kapitalrücklagen erhöhendes) Agio bezahlt wurde? Gerade die Kenntnis derartiger Ursachen ist ausschlaggebend, wenn es darum geht, die künftige Unternehmensentwicklung wahrscheinlichkeitsgetreu zu prognostizieren.
Enter Sandman. Pardon, falsche Baustelle. Enter Eigenkapitalspiegel. Im Rahmen des in IAS 1.96-101 geregelten Eigenkapitalspiegels wird vom IFRS-Jahresabschlussersteller nämlich verlangt, eine ebenso deutliche Aufgliederung des Eigenkapitals vorzunehmen, wie wir es ohnehin vom HGB gewohnt sind. Darüber hinaus wird - ähnlich einem Anlagespiegel fürs AV - genau dargelegt, wie (und vor allem: wodurch) sich die Eigenkapitalbestandteile im Laufe der Geschäftsperiode verändert haben (das wird als „Überleitungsrechnung“ bezeichnet). Und dadurch lassen sich wiederum wichtige Fragen zum Status Quo und zur Zukunft eines Unternehmens weitaus präziser beantworten.
Oft wird in der Literatur angeführt, dass der Eigenkapitalspiegel vor allem dazu dient, jene Auswirkungen auf den Jahresgewinn darzulegen, die nicht über die G&V laufen (z.B. Revaluation Reserve). Ich sehe das persönlich nicht als den Hauptnutzen eines Eigenkapitalspiegels (wenn er das wäre, dann könnte man sich eigentlich eine lange Rechnung ersparen und stattdessen eine Extrazeile am Ende der G&V einbauen). Es ist aber natürlich richtig, dass ein Eigenkapitalspiegel Anpassungen von Bilanzwerten, die direkt übers Eigenkapital erfolgen, gut sichtbar macht.
Wie seht nun ein solches Ding aus?
Ebenfalls eine ganz große Fragestellung, die mir hier gelang. Stellt Euch ca. 7 Spalten vor. Ganz oben wird in jeder einzelnen Spalte die Bezeichnung einer anderen Eigenkapitalkategorie genannt (z.B. Spalte 1= „Grundkapital“, Spalte 2= „Kapitalrücklagen“, Spalte 3= „Gewinnrücklagen“, Spalte 4= „Neubewertungsrücklage“, Spalte 5=“Gewinnvortrag“, Spalte 6= „Jahresgewinn“, Spalte 7= „Summe“). Unter anderem werdet Ihr bei der Besichtigung eines EK-Spiegels auch auf die Spalten „Hedge Accounting“, „eigene Anteile“ und „Unterschiedsbetrag aus der Währumsunrechnung“ stoßen. Macht Euch hier keine allzu große Gedanken – das sind spezielle EK-Kategorien, die in den Modulen 2-4 noch näher erläutert werden.
Nun steht in der ersten Zeile für jede Spalte der korrespondierende Wert für den 1.1. des VORJAHRES! Das sollte nicht übersehen werden – ein Eigenkapitalspiegel muss nämlich die Entwicklung des EK über zwei Jahre (Geschäftsperiode und Vorperiode) darlegen.
In den folgenden Zeilen werden dann ganz links sämtliche Geschäftsvorgänge aufgelistet, die einen Einfluss auf das Eigenkapital haben könnten (z.B. „Emission junger Aktien“, „Gewinnausschüttung“, „Kapitalerhöhung durch Agio auf Wandelschuldverschreibungen“, „Jahresgewinn“, „Zuweisung zu Gewinnrücklagen“, „Erwerb eigener Anteile“, „Veränderung Neubewertungsrücklage“, „Auswirkung von Fehlerberichtigungen auf das EK“, usw.). In den betroffenen Spalten wird (analog zu einem Anlagespiegel) der Wertzuwachs bzw –verlust quantifiziert
Ein Beispiel für einen Eigenkapitalspiegel findet Ihr z.B. hier:
www.geagroup.com/mg/microsites/gb2001/downloads/mg_gb_00_01_deu_eigenkapital.pdf
Gibt es eine andere Möglichkeit, die EK-Entwicklung darzustellen?
Also wenn ich einen Hut hätte, würde ich ihn jetzt vor mir selber ob derart scharfsinniger Fragen ziehen. Aber ich habe keinen Hut. Nur, um etwaigen fehlgerichteten Vermutungen vorzubeugen: Ich habe auch nicht vor, einen Hut zu kaufen. Nichtsdestotrotz gebe ich auch eine Antwort auf diese Frage, nämlich „ja“.
Die obige Form des EK-Spiegels ist die ‚Langform’. Es gibt aber auch eine ‚Kurzform’, die sich ausschließlich auf die Innenfinanzierung des Unternehmens konzentriert. Diese Kurzform wird dann auch nicht als Eigenkapitalspiegel/ Eigenkapitalveränderungsrechnung/ Statement of Changes in Equity bezeichnet, sondern als „Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen“ bzw. „Statement of Recognized Gains and Losses“. In dieser verkürzten Rechnung müssen (mittels schon bekannter Spalten) laut IAS 1.97 folgende Punkte erfasst werden:
(1) das Periodenergebnis;
(2) jede erfolgsneutrale Erfassung von Wertänderungen (z.B. Neubewertung/ Revaluation)
(3) Der Gesamtertrag und –aufwand der Periode (d.h. (1) + (2)) und zwar aufgesplittet in jenen Teil, der den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen ist und in jenen Teil, der den Minderheitsanteilen zuzurechnen ist
(4) jegliche Auswirkungen von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Fehlerberichtigungen auf die einzelnen Eigenkapitalkategorien
ABER!!! Wer glaubt, dass sich das Unternehmen dadurch die Präsentation der restlichen Infos der ‚Langform’ erspart, ist noch nicht sehr lange auf der Welt. Es müssen nämlich – unabhängig der Darstellungsform, die man wählt – in beiden Fällen die gleichen Informationen veröffentlicht werden. Im Falle eines Statement of Recognized Gains and Losses werden die Zusatzangaben (d.h. Außenfinanzierungstätigkeit) lediglich an anderer Stelle – nämlich im Anhang – präsentiert. In der Praxis wird diese Option zwar mitunter von Unternehmen gewählt, weitaus häufiger ist aber – vor allem im europäischen Raum – die Darstellung mittels ‚Langform’ (d.h. „Statement of Changes in Equity“ im eigentlichen Sinne).
Ich hoffe, das war einigermaßen nachvollziehbar. Falls nicht, postet Eure Fragen/Meinungen/Anregungen unmittelbar in diesem Thread und wir können sie gemeinsam behandeln.
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