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Werner
Member
Posts: 3
(3/23/06 18:50)
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Re: PoC LV Abendgruppe
Ich bin für einen möglichst hohen Gestaltungsfreiraum. Ein Unternehmen kann selbst am besten abschätzen war noch "tragbar ist" und was nicht. Bei Stichproben kann ein Prüfer ohnehin checken, ob ein Betrug vorliegt oder nicht.

Ruth Barbara
Member
Posts: 5
(3/23/06 18:51)
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Re: PoC LV Abendgruppe
ein vorteil der einschränkung ist sicher, dass die unternehmen vergleichbarer sind. nachteilig ist aber, dass das vorgegebene wahlrecht viell. nicht für das unternehmen passt

AS
Member
Posts: 3
(3/23/06 18:51)
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Re: PoC LV Abendgruppe
ich finde es besser Wahlrechte einzuschränken, je mehr Möglichkeiten bzw. Ansätze es gibt desto schwerer ist das ganze in der Praxis umzusetzen. Ich müsste ja immer alle Möglichkeiten durchkalkulieren um die für mein Unternehmen beste Möglichkeit auszuwählen.

cosmopolitan
Member
Posts: 7
(3/23/06 18:51)
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Re: PoC LV Abendgruppe
ich persönlich würde pauschal wahlrechte nicht einschränken. vielleicht könnte man seitens der gesetzgebung auf branchenebene gewisse vorschriften für unternehmen erlassen, wonach nach branchen, art der vorräte etc. unterschieden wird und hier konkretere anleitungen vorgibt. ich denke, damit könnte man wenigstens die vergleichbarkeit zwischen unternehmen erleichtern, was wiederum dem "true and fair view prinzip" guttun würde

ania1
Member
Posts: 2
(3/23/06 18:51)
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Re: PoC LV Abendgruppe
wenn es um die vergleichmöglichkeiten geht - wäre es besser wenn es einheitliche regel geben würde - also alle bewerten gleich - aber , wie schon gesagt, für manche betriebe ist eine für andere andere methode die sinnvollere

s0310058106
Member
Posts: 2
(3/23/06 18:51)
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Re: PoC LV Abendgruppe
einschränken macht nicht viel sinn, solange der true and fair view erhalten bleibt. wer techn.produkte lagert wird wohl besser zu fifo greifen, weil auch die tatsächliche warenentnahme hoffentlich so funktioniert. wer allerdings mit rohstoffen dealt, kann nur schwer zu fifo greifen, denn man wird ja kaum den kohleberg laufend umbaggern. wobei natürlich auch das durchschnittspreisverf. genauso anwendbar iist, weil man ja nicht unterscheiden kein welches stückchen aus welcher lieferung stammt.

Kientzl
Member
Posts: 2
(3/23/06 18:52)
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Re: PoC LV Abendgruppe
Grundsätzlich sollte es schon wahlrechte geben solange der Bilanzkosmetik nicht Tür und Tor geöffnet wird. Wie bereits angesprochen ist die Vorratsbewertung stark vom den jeweiligen Produkten abhängig und daher sollte die Wahlrechte beibehalten werden.

BabsiundMichi
Member
Posts: 3
(3/23/06 18:53)
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Re: PoC LV Abendgruppe
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Bearbeitet von: BabsiundMichi am: 3/23/06 18:53
ania1
Member
Posts: 3
(3/23/06 18:53)
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Re: PoC LV Abendgruppe
wenn es um die vergleichmöglichkeiten geht - dann wäre eine einschränkung besser

Werner
Member
Posts: 4
(3/23/06 18:53)
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Re: PoC LV Abendgruppe
Wahlrecht geben auch die Chance, auf aktuelle Entwicklungen einzugehen. Ich vergleiche das mit einem Tempolimit. Wenn Du nicht erwischt wirst, dann ist es gut gegangen. Wenn Du 2-3 ordentlich bestraft wirst, wirst Du daraus die Konsequenzen ziehen. Das bedeutet aber nicht, dass ich für Betrug und bewußte Falschdarstellung bin, sondern nur, dass Tempo 130 nicht das Maß aller Dinge ist.

GerhardFenkart 
Anstands-Wau-Wau
Posts: 67
(3/23/06 18:55)
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Re: PoC LV Abendgruppe
OK, doch teilweise recht unterschiedliche Meinungen. Nun gilt aber nach IAS 2 jedenfalls, dass bei der Bewertung der Absatzmarkt eine tragende Rolle spielt. Warum orientiert sich IAS 2 bei der Folgebewertung nahezu ausschließlich am Absatzmarkt?

MarcusGottlieb
Member
Posts: 1
(3/23/06 18:58)
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Re: PoC LV Abendgruppe
ich bin auch dafür, das man Wahlrechte beibehält, da es wirklich von unternehmen zu unternehmen andere Sachverhalte gibt, auf grund derer man unterscheiden muß.

Letztendlich soll eine Bilanz ja irgendwo das Unternehmen widerspiegeln und zwar in einem - der realität möglichst nahen - Bild.

Streicht man nun Wahlrechte, wird dieses Bild unter umständen verfälscht!

BabsiundMichi
Member
Posts: 4
(3/23/06 18:58)
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Re: PoC LV Abendgruppe
unsere antwort ist gerade verschwunden...>:
nichts desto trotz stellt sich immer die frage, aus welcher sicht ich das sehe: bin ich unternehmer? bin ich steuerfahnder?
den true and fair view eines unternehmens festzustellen, kann uE nur beim GF liegen, da er seine branche und sein unternehmen am besten kennt. die unangenehmen fragen eines wirtschaftsprüfers im knetungsprozess muss der GF standhalten können und die Bedenken wegargumntieren. Somit sind wir der Meinung, dass die Wahlrechte bestehen bleiben sollten, wenn der true and fair view gewährleistet ist.

Ruth Barbara
Member
Posts: 6
(3/23/06 18:58)
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Re: PoC LV Abendgruppe
der ansatz der gesetzgebung ist dieselbe problematik, die wir letzte woche bei der in deutschland vorgegebenen afa von wirtschaftsgütern hatten.

ania1
Member
Posts: 4
(3/23/06 18:59)
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Re: PoC LV Abendgruppe
weil die dinge in zukunft verkauft werden - deshalb ist wichtig was man für sie dann bekommt und nicht wie viel sie jetzt im einkauf wert sind

BabsiundMichi
Member
Posts: 5
(3/23/06 18:59)
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Re: PoC LV Abendgruppe
Weil der Absatzmarkt am besten die Werthaltigkeit einer Ware und somit den true an fair view bestimmt.

Werner
Member
Posts: 5
(3/23/06 19:00)
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Re: PoC LV Abendgruppe
Wenn der Wiederbeschaffungswert beispielsweise sinkt, ist das ein Anzeichen, dass der Markt auf Änderungen bzw. neue Trends reagiert. Was sagt schon ein CF-Lektor: Der Markt hat immer Recht. Das gilt auch für die Bewertung.

s0310058106
Member
Posts: 3
(3/23/06 19:00)
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Re: PoC LV Abendgruppe
mir persönlich gefällt das nicht, denn eine aufwertung nur weil der markt mehr hergibt, ist doch schon etwas merkwürdig und einem HGB-ler wird's... höhere vorräte, höheres EK und in den folgeperioden höhere aufwände?!?

Ruth Barbara
Member
Posts: 7
(3/23/06 19:01)
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Re: PoC LV Abendgruppe
könnte der absatzmarkt etwas mit dem true and fair view zu tun haben?

Mehofer
Member
Posts: 1
(3/23/06 19:01)
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Re: PoC LV Abendgruppe
Den Vorschlag mit der Einschränkung der Wahlrechte innerhalb der Branche finde ich nicht schlecht. Ein anderer Punkt zu dem Thema ist die steuerliche Seite. Ich glaube nach dem EStG darf die LIFO-Bewertung sowieso nur ausnahmsweise angewendet werden, wenn der tatsächliche Lagerverbrauch diesem Prinzip entspricht. HIFO ist ohnehin nach Steuerrecht verboten.

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